Trauerbegleitung

Ein nahestehender Mensch ist verstorben. Abschied und Trauer vermischen sich mit Pendenzen und Terminen.
Wir sind für Sie da. Seelsorgerisch und organisatorisch.

Unsere Verstorbenen

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Die Namen der Verstorbenen werden nur mit Einverständnis der Angehörigen  auf dieser Seite veröffentlicht. Jeweils nach Allerheiligen werden die Namen entfernt.

Vorgehen im Trauerfall

"Mitten wir im Leben sind mit dem Tod umfangen. Wer ist, der uns Hilfe bringt, dass wir Gnad erlangen? Das bist du, Herr, alleine."

 

Dieses alte Lied bringt eine Tatsache zum Ausdruck, die wir immer wieder erfahren und die uns früher oder später ganz persönlich herausfordert. Unser Glaube sagt uns, dass uns da Gott nicht allein lässt. Dabei gibt es aber auch Dinge zu tun, die wir tun müssen, wo wir auf Hilfe angewiesen sind. Nachfolgend sind die wichtigsten Besorgungen aufgeführt.

Benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den Notfallarzt (Tel. 041 660 33 77 oder Tel. 117 der Polizei). Der Arzt/die Ärztin stellt die Todesursache fest und stellt die Todesbescheinigung aus.

Die Spital-, bzw. Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen vom Arzt / von der Ärztin eine Todesbescheinigung ausstellen. 

 

Die Todesbescheinigung wird vom zuständigen Arzt / von der zuständigen Ärztin zuhanden des Zivilstandsamtes Obwalden in Sarnen ausgestellt, welches dann die Bestattungsbewilligung direkt an die Gemeindeverwaltung Alpnach und an das Pfarramt des Wohnortes (falls katholisch) zustellt.

Bei Unfalltod oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Die Polizei benachrichtigt den Kantonsarzt der die weiteren Schritte einleitet.

  • Das Bestattungsinstitut kontaktieren: Zumstein, Sarnen 041 660 14 18 oder  Röthlin, Sachseln 041 662 29 00. 
    Es besorgt die Einsargung und Überführung in die Totenkapelle, ebenso besorgt es das Kreuz mit Schrift. Sofern die verstorbene Person keine Mitteilung hinterlassen hat ob Erdbestattung oder Kremation gewünscht wird, ist die Bestattungsart durch die Angehörigen festzulegen.
  • Die Meldung über den Tod eines Angehörigen soll durch Familienmitglieder an die Gemeindeverwaltung Alpnach (041 672 96 96) oder das Zivilstandsamt Obwalden  (041 666 35 65) in Sarnen erfolgen.
    Dabei sind mitzubringen:
    - Todesbescheinigung (manchmal vom Arzt direkt zugestellt)
    - Familienbüchlein
    - Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Kontaktieren Sie das Pfarramt für ein Trauergespräch und den Bestattungstermin  auf 041 670 11 32.

Den Termin für die Beerdigung legen die Angehörigen in Rücksprache mit dem Pfarramt fest. Wir helfen Ihnen im Gespräch gerne, einen passenden Rahmen für die Abschiedsfeier zu finden.

 

Für den Beerdigungsgottesdienst wird vom Pfarramt ein Organist besorgt. Eventuelle andere musikalische Mitgestaltung ist Sache der Angehörigen. Das gilt auch für die Finanzierung.

 

Die Trauerfamilien haben beim Beerdigungsgottesdienst reservierte Plätze in den ersten Bankreihen.

 

Weiterführende Informationen
 

Zuständig für den Friedhof ist die Gemeindeverwaltung.

Das Pfarramt Alpnach erstattet Meldung an die Friedhofverwaltung Alpnach über den mit den Angehörigen vereinbarten Termin der Trauerfeier und Bestattung sowie des gewünschten Grabes (Einzelgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab). 

 

Bei einer Urnenbeisetzung klärt das Bestattungsinstitut ab, wann die Kremation stattfinden und die Urne freigegeben wird. Eine Einäscherung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

 

Die Urnenbeisetzung erfolgt in der Regel 4 bis 7 Tage nach dem Tode. Eine zeitliche Grenze ist nicht gesetzt. Eine Erdbestattung hat frühestens 48 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem Tod zu erfolgen.

Auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen, kann am Vorabend des Beerdigungstages um 19.30 Uhr in der Pfarrkirche ein Fürbittgebet/Psalter stattfinden.


Rund 30 Tage nach der Bestattung kann in einem regulären Gemeindegottesdienst ein Gedächtnis für den Verstorbenen / die Verstorbene angemeldet werden.

 

Oft wird nach einem Jahr das Jahresgedächtnis gehalten, das mit dem Pfarramt spätestens 6 bis 8 Wochen zuvor vereinbart werden sollte. Wir kontaktieren Sie rechtzeitig um einen passenden Termin zu finden.

Kontakt

Kath. Pfarramt
Alpnach

St. Maria Magdalena

Dr. Martin
Kopp

priesterlicher Mitarbeiter

Pensum 40% ab 1. September 2024

Anna
Bossert

Seelsorgerin

im Mutterschaftsurlaub von 08/24 bis 12/24
in Alpnach bis Ende 01/25

 

Präses Frauengemeinschaft

Felix
Koch

Pfarreikoordinator Religionspädagoge

Kirchgemeinderat Seelsorge
Präses Jungwacht
Präses Kirchenchor Cäcilia

Jasmin
Gasser

Religionspädagogin

Andrea
Dahinden

Katechetin

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