Kirchliche Trauung
Wenn Sie Ihre Beziehung unter den Segen Gottes stellen, drücken Sie damit aus, dass sie den gemeinsamen Lebensweg im Vertrauen auf Gott gehen wollen.Weitere Informationen
Zuständig für das Sakrament der Ehe und die damit einhergehenden Formalitäten ist das Pfarramt des Wohnsitzes der Brautleute. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich frühzeitig bei uns melden, auch wenn die Trauung auswärts vorgesehen ist.
Eine kirchliche Trauung kann in der Pfarrkirche des Wohnorts oder in Kapellen stattfinden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig auf dem zuständigen Pfarramt nach einem freien Termin und tätigen Sie eine provisorische Reservation.
Wenn beide Brautleute katholisch sind, wird ein Priester oder Diakon die Trauung durchführen.
Wenn ein Partner reformiert ist (Mischehe oder konfessionell verbundene Ehe), melden Sie sich sowohl auf dem reformierten als auch auf dem katholischen Pfarramt. Die Trauung kann der reformierte Pfarrer oder der katholische Priester oder Diakon vornehmen. Es ist auch möglich, dass der reformierte und der katholische Trauvorsteher gemeinsam diese (ökumenische) Trauung durchführen.
Wenn ein Partner konfessionslos ist oder einer anderen Religion angehört, erkundigen Sie sich bitte auf dem Pfarramt Ihrer Wohngemeinde.
Eine kirchliche Trauung ist nach katholischem Verständnis nicht nur ein Bund (Sakrament), sondern auch ein Vertrag. Deshalb muss ein Ehedokument beim Pfarramt Ihres Wohnorts ausgefüllt werden.
Für das Ausfüllen des Ehedokumentes brauchen die Brautleute ihren Taufschein. Diesen Schein erhalten Sie auf dem Pfarramt der Taufpfarrei.
Mit dem Trauvorsteher besprechen Sie dann die Gestaltung der Trauung. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Es ist Ihre Trauung.
Mögliche Inhalte dieses Gespräches:
– Thema, roter Faden (Hochzeitsanzeige)
– Musik, Lieder
– Gebete und Texte
– Zeichen und Symbole
Wenden Sie sich vor der Trauung für die letzten Absprachen (Blumenschmuck, Musik…) an die Sakristanin oder den Sakristan Ihres Trauortes.