Mitgliedschaft

Katholische Kirchgemeinde St. Maria Magdalena, Alpnach

Informieren Sie sich

Ob Sie sich neu für die römisch-katholische Kirche interessieren oder ob Sie vor Jahren aus der Kirche ausgetreten sind und jetzt gerne wieder dazugehören möchten: Seien Sie herzlich willkommen – wir freuen uns über Ihren Eintritt! Vorausgesetzt, dass Sie keiner anderen Konfession angehören. 


Neumitglieder, die noch nicht im biblischen Sinn getauft sind, werden durch die Taufe aufgenommen. Das Sekretariat gibt Ihnen gerne Auskunft über die weiteren Schritte.

 

Der Eintritt selbst ist kostenlos, doch als Kirchenmitglied werden Sie kirchensteuerpflichtig. Mit der Kirchensteuer unterstützen Sie die vielfältigen Angebote und Arbeitsfelder unserer Kirche.

 

Detaillierte Infos können Sie auch online auf www.katholisch-werden.ch nachlesen.

Mit dem Kirchenaustritt verlassen Sie eine Gemeinschaft und verzichten folglich auf alle Dienste, die im Zusammenhang mit dieser Gemeinschaft stehen: auf die Taufe eines Kindes, auf die kirchliche Trauung, auf die Möglichkeit, Gotte oder Götti zu werden, auf ein kirchliches Begräbnis.


Wenn die Kirchensteuer den Hauptgrund für Ihren Austrittswunsch darstellt, informieren Sie sich weiter unten bei «Kirchensteuer», wofür die Kirche die Steuergelder einsetzt.
Falls Sie aufgrund einer negativen Erfahrung austreten wollen, sind wir gerne offen für ein Gespräch. Bitte bedenken Sie, dass nur wer mitmacht, auch Einflussmöglichkeit und somit Chancen zur positiven Veränderung hat.


Falls Sie eines Tages wieder dazugehören möchten, melden Sie sich bei uns.
Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.

Falls Sie vor dem Austritt ein persönliches Gespräch wünschen, rufen Sie gerne an!

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an die Kirchgemeinde Alpnach mit persönlicher Unterschrift. Der Brief kann normal aufgegeben werden, per Einschreiben ist nicht nötig.
Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung aus (Familie), so muss jede Person über 16 Jahren die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Stellvertretende Austrittserklärungen für andere Personen sind ungültig.


Der Austritt wird Ihnen von der katholischen Kirchgemeinde schriftlich bestätigt. Sie informiert die Einwohnergemeinde und das Steueramt darüber. Damit haben Sie die Rechte und Pflichten eines Kirchenmitgliedes verloren.

Dass in der Schweiz Katholikinnen und Katholiken ihre Steuern nicht dem Bischof, sondern mehrheitlich der Kirchgemeinde entrichten, ist weltweit einzig­artig. Diese kann den grössten Teil davon für ihre Aufgaben vor Ort verwenden. Lediglich fünf Prozent fliessen an die Landeskirche, je ein weiteres Prozent an das Bistum und die RKZ (Röm.-kath. Zentralkonferenz).

Die Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen nicht nur die Seelsorge, sondern auch Angebote und Dienstleistungen wie Jugendarbeit, Sozialberatung, Erwachsenenbildung und Kultur. Zudem werden örtliche Vereine und soziale Institutionen unterstützt.

Die Landeskirche ihrerseits unterhält Fachstellen und bietet Ausbildungen an.
Auch RKZ und Bistum verwenden die ihnen zufliessenden Steuern im Sinne der Gebenden. So werden damit z. B. Medienarbeit und theologische Ausbildungen mitfinanziert.

Wofür wird meine Kirchensteuer eingesetzt?

Eine interaktive Übersicht

aus dem Bistum Basel

Kontakt

Barbara
Dall’Omo

Kirchgemeinderatsschreiberin

Kath. Pfarramt
Alpnach

St. Maria Magdalena

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© Foto von <a href="https://unsplash.com/de/@kellysikkema?utm_content=creditCopyText&utm_medium=referral&utm_source=unsplash">Kelly Sikkema</a> auf <a href="https://unsplash.com/de/fotos/zwei-personen-mit-einem-scherenschnitt-herz-4le7k9XVYjE?utm_content=creditCopyText&utm_medium=referral&utm_source=unsplash">Unsplash</a>

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